Fließgewässer gehören Allen und können zur Wasserentnahme genutzt werden. Die Unteren Wasserbehörden in Baden-Württemberg regeln dabei die spezifische Wassernutzung durch Bewilligungen und Bescheide, dennoch kann das Wasser auch zum Gemeingebrauch (Bewässerung, Schöpfen etc.) genutzt werden. Für eine Vielzahl der Fließgewässer in Baden-Württemberg sehen die Wasserbehörden Einschränkungen der Wassernutzungen oder des Gemeingebrauchs vor, wenn Wasserstand oder Abfluss unter einen definierten Schwellenwert absinken. Es ist bislang aber wenig darüber bekannt a) welche Schwellenwerte an welchen Gewässern genutzt werden und b) wie häufig und wann diese Einschränkung ausgesprochen wurde. Während Niedrigwasser ist die Einhaltung bestimmter Restwassermengen zwingend erforderlich, um die ökologische Integrität des Gewässers zu erhalten und z.B. erhöhte Wassertemperaturen, Fischsterben zu verhindern.
Ziel der Arbeit ist ein Abbild der bestehenden Regularien in Baden-Württemberg zu schaffen und auf die ihre Tauglichkeit zu diskutieren. Die Frage, ob eine einheitliche Regelung getroffen werden kann bzw. sollte steht dabei im Vordergrund.
Aufarbeiten des vorhanden Datenmaterials zu den Einschränkungen der Wassernutzungen in 2015. Recherche zu erteilten Einschränkungen für das Niedrigwasserjahr 2018 an betreffende Behörden(E-Mail, Telefon). Dabei sollen die Niedrigwasserereignisse gegeneinander verglichen und die Einschränkungen 2015& 2018 strukturiert gegenübergestellt werden.
Michael Stölzle, Veit Blauhut
Kontaktfreudigkeit, Datenanalyse
Michael Stölzle michael.stoelzle@hydrology.uni-freiburg.de Tel. +49 (0)761 / 203-67432
eigene Recherche
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